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  Allgemeins zum Thema Schallschutz
  Schallschutz ist in der österreichischen Bauordnung, in der ÖNORM und OIB-Richtlinien festgeschrieben.

Für Schallschutz im Wohnbereich gibt es drei Wirkungsbereiche:

1. Luftschall: durch Geräusche, Stimmen, Musik im Gebäude
2. Trittschall und Körperschall: durch unmittelbare Einwirkung auf Bauteile
(wie etwa Türenschlagen, gurgelnde Abwasserrohre, Schritte des Nachbarn
3. Lärm: Geräusche, die von außen kommen.
  Schallschutz im Bauwesen

Da die Lärmbelastung kontinuierlich ansteigt, steigen auch die Anforderungen an den Schallschutz jetzt und in Zukunft.

Schallschutz im Bauwesen:

Optimaler Schallschutz muss bereits im frühen Planungsstadium erfolgen. Spätere Nachbesserungen sind meist teuer oder unmöglich. Schallschutz ist also in erster Linie eine Planungsaufgabe, geregelt über die ÖNORM B 8115 „Schallschutz und Raumakustik im Hochbau“. Dort sind Mindestanforderungen festgeschrieben, die den Anforderungen der Praxis nicht mehr genügen: Das Bedürfnis nach Ruhe in der immer lauter werdenden Umwelt ist heute höher, als der per Norm geforderte bzw. realisierte Schallschutz. Deshalb sind Bauherren und Investoren immer mehr bereit, für effektiven Schallschutz in Gebäuden auch tiefer in die Tasche zu greifen.

Fachleute können auf unterschiedlichen Gebieten zum Wohlfühlen in Gebäuden beitragen:

  1. Durch Bauakustik: Diese beschäftigt sich besonders mit dem Schallschutz in  Bauten mit Luft-, Körper und Trittschall. Dabei geht es um die Isolation von Bauteilen wie Wände, Decken, Böden, Dächer, Fenster, Türen etc.
  2. Durch Raumakustik. Diese Fachbereich befasst sich mit dem akustischen Raumklima in Innenräumen: Verbesserung der Sprach- und Musikverständlichkeit, Abstimmung der Nachhallzeit und Reduzierung des Schallpegels gehören dazu.

Benötigt werden diese speziellen Maßnahmen vor allem für öffentliche Räume: Besprechungsräume, Klassenzimmer, Industrie- und Büroräume, Konzertsäle, Vortragsräume, Restaurants…

Weitere Informationen zum Thema Schallschutz & Lärm: